Ausschließungsgründe:
Der Vorstand des Austrian Chapter der International Advertising Association (IAA) behält sich vor, eingereichte Kampagnen aus folgenden Gründen von der Teilnahme auszuschließen:
Nichtentrichtung der Teilnahmegebühr bis zum festgelegten Termin
Kampagnen, die nicht zum Großteil im Jahr 2012 in Österreich publiziert bzw. realisiert wurden
Rechtlich unzulässige oder bedenkliche Kampagnen, also solche, bei denen nicht zweifelsfrei auszuschließen ist, dass sie gegen eine Rechtsvorschrift (insbesondere Strafgesetze, Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes sowie Persönlichkeitsschutzes) verstoßen
Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Dem Vorstand bleibt das Recht vorbehalten, auch verliehene Preise für Kampagnen zu widerrufen, sofern sich nachträglich, infolge rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung ergibt, dass durch die Kampagne gegen Rechtsvorschriften verstoßen wurde. Preisempfänger sind in diesem Fall zur Rückstellung der empfangenen Preise verpflichtet.